Gegenseitige Geheimhaltungsvereinbarung

Diese Vereinbarung gilt ab dem Zeitpunkt des Besuchs der Website www.kiwiride.com und des Ausfüllens aller Formulare, in denen weitere Informationen von und zwischen GP Solutions DMCC, dem Bevollmächtigten der Marke „KIWIride“, einem Unternehmen mit eigener Marke, angefordert werden Hauptgeschäftssitz in 3504, Liwa Heights, Cluster W, Jumeirah Lake Towers, Dubai, Vereinigte Arabische Emirate (die "First Party") und der Website-Besucher, der Informationen über Investitionsmöglichkeiten oder Franchise-Möglichkeiten anfordert (die "Second Party").

DIE ZWEITE PARTEI (DIE "PARTEIEN") HABEN EIN INTERESSE AN DER TEILNAHME AN DISKUSSIONEN, IN DENEN EINE PARTEI INFORMATIONEN MIT DER ANDEREN TEILNEHMEN KANN, DIE DIE OFFENLEGENDE PARTEI FÜR EIGENHALTIG UND VERTRAULICH HÄLT ("VERTRAULICHE INFORMATIONEN INFORMATIONEN")). und

Die Vertragsparteien sind sich einig, dass die vertraulichen Informationen einer Vertragspartei Folgendes umfassen können, ohne darauf beschränkt zu sein:

(1) Geschäftspläne, -methoden und -praktiken; (2) Personal, Kunden und Lieferanten; (3) Erfindungen, Verfahren, Methoden, Produkte, Patentanmeldungen und andere Eigentumsrechte; oder (4) Spezifikationen, Zeichnungen, Skizzen, Modelle, Muster, Werkzeuge, Computerprogramme, technische Informationen oder andere verwandte Informationen; 

Daher kommen die Vertragsparteien wie folgt überein:

  1. Jede Vertragspartei kann vertrauliche Informationen der anderen Vertragspartei vertraulich mitteilen, sofern die offenlegende Vertragspartei solche Informationen entweder durch Kennzeichnung, bei schriftlichen Materialien oder bei mündlich oder schriftlich offenbarten Informationen als geschützt und vertraulich identifiziert die nicht gekennzeichnet sind, indem sie der anderen Vertragspartei den geschützten und vertraulichen Charakter der Informationen mitteilen, wobei diese Mitteilung mündlich, per E-Mail oder auf schriftlichem Wege oder auf andere geeignete Weise erfolgen kann.
  2. Wenn die empfangende Vertragspartei („Empfänger“) über den geschützten und vertraulichen Charakter der von der anderen Vertragspartei offengelegten vertraulichen Informationen informiert wird, verzichtet sie für einen Zeitraum von drei (3) Jahren ab dem Datum der Offenlegung auf die Offenlegung dieser vertraulichen Informationen Informationen an Auftragnehmer oder andere Dritte ohne vorherige schriftliche Genehmigung der offenlegenden Partei und Schutz dieser vertraulichen Informationen vor unbeabsichtigter Weitergabe an Dritte mit der gleichen Sorgfalt und Sorgfalt, mit der der Empfänger seine eigenen geschützten und vertraulichen Informationen schützt Kein Fall weniger als vernünftige Sorgfalt. Sofern Unterauftragnehmer zum Zweck der Herstellung zur Offenlegung aufgefordert werden, ist dies zulässig, sofern der Offenleger gleichwertige Geheimhaltungsstandards gemäß dieser Vereinbarung auferlegt und dokumentiert. Der Empfänger stellt sicher, dass jeder seiner Mitarbeiter, leitenden Angestellten, Direktoren, Subunternehmer oder Vertreter, der Zugang zu vertraulichen Informationen gemäß dieser Vereinbarung hat, über seinen geschützten und vertraulichen Charakter informiert wird und die Bestimmungen dieser Vereinbarung einhalten muss. Der Empfänger von vertraulichen Informationen, die im Rahmen dieser Vereinbarung offengelegt werden, muss die offenlegende Partei unverzüglich über die Offenlegung solcher vertraulichen Informationen unterrichten, die gegen diese Vereinbarung verstoßen, oder über Vorladungen oder andere rechtliche Verfahren, die die Vorlage oder Offenlegung dieser vertraulichen Informationen erfordern.
  3. Alle im Rahmen dieser Vereinbarung offengelegten vertraulichen Informationen sind und bleiben Eigentum der offenlegenden Partei, und nichts, was in dieser Vereinbarung enthalten ist, ist so auszulegen, dass es der anderen Partei Rechte an diesen vertraulichen Informationen einräumt oder überträgt. Der Empfänger kommt jeder Aufforderung der offenlegenden Partei nach, alle Kopien der vertraulichen Informationen, die im Rahmen dieser Vereinbarung offengelegt wurden, und alle Anmerkungen zu diesen vertraulichen Informationen unverzüglich zurückzugeben oder zu vernichten. Die Vertragsparteien kommen überein, dass die offenlegende Vertragspartei einen nicht wiedergutzumachenden Schaden erleidet, wenn ihre vertraulichen Informationen veröffentlicht, an Dritte weitergegeben oder anderweitig unter Verstoß gegen diese Vereinbarung offengelegt werden, und dass die offenlegende Vertragspartei das Recht hat, eine einstweilige Verfügung gegen einen drohenden Verstoß zu erwirken oder Fortsetzung eines solchen Verstoßes und im Falle eines solchen Verstoßes die Gewährung eines tatsächlichen und vorbildlichen Schadensersatzes durch ein zuständiges Gericht.
  4. Die Bestimmungen dieser Vereinbarung dürfen nicht so ausgelegt werden, dass sie das Recht einer Partei zur unabhängigen Entwicklung oder zum Erwerb von Produkten ohne Verwendung der vertraulichen Informationen der anderen Partei einschränken. Die offenlegende Partei erkennt an, dass der Empfänger derzeit oder in Zukunft möglicherweise Informationen intern entwickelt oder Informationen von anderen Parteien empfängt, die den vertraulichen Informationen ähnlich sind. Nichts in dieser Vereinbarung wird den Empfänger daran hindern, Produkte, Konzepte, Systeme oder Techniken zu entwickeln oder entwickeln zu lassen, die den Produkten, Konzepten, Systemen oder Techniken, die in den vertraulichen Informationen vorgesehen oder enthalten sind, ähnlich sind oder mit diesen konkurrieren, sofern der Empfänger dies tut keine seiner Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung im Zusammenhang mit einer solchen Entwicklung verletzen.
  5. Ungeachtet des oben Gesagten sind sich die Parteien einig, dass Informationen nicht als vertrauliche Informationen gelten und der Empfänger nicht verpflichtet ist, solche Informationen vertraulich zu behandeln, wenn diese Informationen    
  •  Dem Empfänger bereits bekannt ist, nachdem er dem Empfänger von einem Dritten bekannt gegeben wurde, ohne dass dieser Dritte gegenüber dem offenlegenden Partner zur Verschwiegenheit verpflichtet ist; oder
  • Ist oder wird öffentlich bekannt, indem der Empfänger, seine Angestellten, leitenden Angestellten, Direktoren oder Vertreter nichts Falsches getan haben; oder
  • Wird vom Empfänger unabhängig entwickelt, ohne auf vertrauliche Informationen Bezug zu nehmen, die hierunter veröffentlicht werden. oder
  • Von der offenlegenden Partei zur Freigabe genehmigt (und nur in dem so genehmigten Umfang); oder
  • Wird gemäß den gesetzlichen Anforderungen eines Gerichts oder einer Regierungsbehörde oder, wo dies gesetzlich vorgeschrieben ist, offengelegt. 
  1. Nichts in dieser Vereinbarung ist so auszulegen, dass es eine Agentur, eine Partnerschaft, ein Joint Venture oder eine ähnliche Beziehung zwischen den Parteien darstellt.
  2. Keine der Parteien wird ohne vorherige Zustimmung der anderen Partei das Bestehen oder die Bedingungen dieser Vereinbarung öffentlich bekannt geben oder auf andere Weise offenlegen.
  3. Diese Vereinbarung enthält die gesamte Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien und begründet in keiner Weise die Verpflichtung einer Vertragspartei, Informationen an die andere Vertragspartei weiterzugeben oder eine andere Vereinbarung zu treffen.
  4. Dieser Vertrag bleibt für einen Zeitraum von drei (3) Jahren ab dem Datum des Inkrafttretens in Kraft, es sei denn, eine Vertragspartei kündigt etwas anderes, indem sie der anderen Partei ihren Wunsch zur Kündigung dieses Vertrags mitteilt. Die Verpflichtung zum Schutz vertraulicher Informationen, die im Rahmen dieser Vereinbarung offengelegt werden, gilt auch nach Beendigung dieser Vereinbarung.

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